Archiv für die Kategorie ‘Aktuelles’

PC-Feuerwehr auch dieses Mal unter den TOP 100 Franchisesystemen

30. August 2012

Bereits das siebte Mal in Folge sind wir unter den besten 100 Franchise-Unternehmen im Ranking des Business-Magazins Impulse. Das finden wir großartig. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir von knapp 1.000 Franchisesystemen in Deutschland zu den 10% der Besten gehören. Und vor allem, dass wir diesen Standard bereits seit Jahren halten können.

Außerdem freut es uns, dass die Impulse die Franchise-Branche regelmäßig unter die Lupe nimmt. Der Markt ist sehr unterschiedlich, was die Redakteure in diesem Satz so schön zusammengefasst haben:  „Sichtbar werden etablierte Ketten, die unter anderem aufgrund gesättigter Märkte nur noch langsam wachsen; Ketten, die mit großem Elan an den Start gehen, sich dann aber leider wieder zurückziehen, wenn sie an der Expansion scheitern. Und junge Akteure, die mit zum Teil exzellenten Ideen auf den Plan treten, dynamisch wachsen und eine große Anziehungskraft für neue Franchisenehmer entwickeln.“

Den kompletten Artikel finden Sie hier.

Wir sind dabei!

27. August 2012

 

Und das seit 2008. Mittlerweile machen bereits weitere 159 Unternehmen beim Hamburger Familiensiegel mit. Ist doch Ehrensache.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier oder im aktuellen Artikel im Hamburger Abendblatt.

Gerät vorhanden = Kindergeld?

6. Juni 2012
Gerät vorhanden = Kindergeld?

GEZ Gebühren für Geräte

 

Beim Stöbern im Internet bin ich über folgenden Leserbrief der wohl aus dem SPIEGEL stammt gestolpert. Die Logik bezüglich des Ärgernisses von GEZ Gebühren für Internettaugliche Geräte finde ich so niedlich und bestechend, dass ich hoffe, dass auch Sie Ihre Freude damit haben.

Akutes WLAN Risiko bei vielen Geräten

29. Dezember 2011

Fast alle WLAN-Access-Points der letzten Jahre bieten eine sichere Verschlüsselungstechnik – WPA2 – die wir nicht zu letzt aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) aus gutem Grund unbedingt empfehlen.

Leider haben die Hersteller – um Laien die Konfiguration einfach zu machen – bei der Entwicklung von WPS als simple Konfigurationslösung einen massiven Fehler eingebaut und damit ein neues Sicherheitsloch produziert, mit dem sich viele WLANs fast noch schneller und leichter als es bei dem veralteten Verschlüsselungsstandard WEP schon der Fall ist missbrauchen lassen.

Das Risiko damit kostenpflichtige Abmahnungen für Filesharing oder für anderen womöglich angeblichen Missbrauch des eigenen Internetzugangs zu erhalten sollte man nicht unterschätzen; leicht kommen dabei mehrere tausend EUR an Kosten auf einen zu. Das jüngste Urteil des Amtsgericht München (Az: 142C2564/11) gegen eine bettlägerige Frau ohne eigenen Computer zeigt, dass dieses Problem noch immer sehr ernst zu nehmen ist.

Der von Stefan Viehböck in seinem Blog dokumentierte Angriff ist vom US-CERT (Computer Emergency Readiness Team) bestätigt worden.

Schalten Sie in Ihrem WLAN-Gerät deshalb am besten sofort WPS ab.

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Gerät das nutzt, wenden Sie sich an Ihren Hersteller oder vereinbaren Sie gerne mit einem unserer IT-Experten einen Termin.

PC-Feuerwehr eröffnet Ladenlokal in Köln

11. Oktober 2011

Seit einem Jahr ist Computer-Experte Andreas Rauschenberger erfolgreicher PC-Feuerwehrmann. Ab sofort löscht er zusätzlich im neuen Ladenlokal schnell und zuverlässig Probleme und Fragen rund um den Computer. Der bewährte 24 Stunden Vor-Ort-Service im Unternehmen oder beim Kunden zu Hause bleibt weiterhin bestehen.

Unter der gebührenfreien Hotline 0800/2 112 112 wird Andreas Rauschenberger am häufigsten zu Einsätzen gerufen, wenn PCs von gefährlichen Viren befallen sind oder defekte Hardware ausgetauscht werden muss. Aber auch wenn das Netzwerk oder der Server streikt, rückt der PC-Fachmann regelmäßig aus.

„Was mich immer wieder in meiner Arbeit bestätigt, ist die Erleichterung meiner Kunden, wenn sie ihren reparierten Rechner testen. Viele von ihnen kommen beim nächsten Problem mit der Gewissheit – das wird schon wieder – zu mir“, resümiert Rauschenberger. Bereits über 150 Kölner konnten sich von der Qualität überzeugen, viele betreut der Computer-Spezialist seitdem regelmäßig. Um eine kundenfreundliche und exakte Preispolitik zu garantieren, arbeitet die Crew der PC-Feuerwehr in Zeiteinheiten von jeweils 15 Minuten.

Neben dem mobilen 24-Stunden-Service ist das Ladenlokal in der Aachener Straße 253 in Köln Montag bis Donnerstag jeweils von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Freitags ist Andreas Rauschenberger von 10 bis 12 Uhr für seine Kunden da.

Facebook Privatsphäreneinstellung

20. September 2011

Mehr als 20 Millionen Nutzer hat Facebook laut eigenen Angaben bereits in Deutschland. Dennoch möchte nicht jeder seine persönliche eMail-Adresse dort gespeichert wissen oder sicherstellen, dass Facebook diese im Falle eines Falles auch wieder löscht.

Für Sie haben wir deshalb einen schnellen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bei Facebook zusammengestellt:

Falls Sie ein Bekannter oder Freund über den Import seines Adressbuches entgegen Ihrem Willen bei Facebook hinterlegt hat, können Sie Ihre eMail-Adresse wieder löschen lassen:
Eigene eMailadresse aus der Facebook-Datenbank entfernen lassen

Falls Sie bei der Anmeldung bei Facebook aus Versehen Ihr Adressbuch hochgeladen haben und diesen Irrtum rückgängig machen möchten, können Sie dies hier erledigen:
Adressbuch aus Facebook-Datenbank löschen (nur für eingeloggte Mitglieder)

Facebook informiert selbst über Änderungen an eigenen Datenschutzrichtlinien:
Änderungen der Datenschutzrichtlinien

Für eingeloggte Mitglieder gibt Facebook selbst eine ausführliche Hilfestellung zu den Privatsphäreneinstellungen:
Privatphäreneinstellungen von Facebook

Falls Sie wissen möchten, was Facebook über Sie gespeichert hat, so muss das Unternehmen Ihnen dies gemäß Artikel 12 der Europäischen Datenschutzrichtlinie mitteilen.
Antragsformular für die Herausgabe der gespeicherten Daten

Tragen Sie im Feld ‚Zitiere das Gesetz, wonach Du Daten beanspruchst‘ folgendes ein: ‚Section 4 DPA + Art. 12 Directive 95/46/EG‘.
Sollte Facebook Ihnen abschlägige E-Mails zusenden, drohen Sie gegebenenfalls mit einer Beschwerde bei den irischen Datenschutzbehörden.

Keine Extra-GEZ-Gebühren – Rechtssicherheit für Selbständige

18. August 2011

Wer als Freiberufler in seiner Wohnung für seine privat genutzten Geräte bereits die GEZ-Gebühr bezahlt, muss nicht extra für einen im Arbeitszimmer verwendeten Büro-PC eine weitere GEZ-Gebühr bezahlen.

Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zeigt dass unsere Justiz funktioniert und dass Büro-Computer eben üblicherweise für den beruflichen Arbeitszweck verwendet werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten forderten dennoch zusätzlich Rundfunkgebühren auch für diese PCs, wogegen die Betroffenen Klage einreichten. Die Betroffenen beriefen sich dabei auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte.

In den bisherigen Instanzen wurde den Betroffenen Recht zugesprochen und die Ansprüche der GEZ, bzw. der Rundfunkanstalten zurückgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht wies am 17. August 2011 die jeweils eingelegten Revisionen der Rundfunkanstalten zurück (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11). Die Gebührenbescheide wurden aufgehoben.

Quelle:
www.bverwg.de

Es ist wieder soweit: Weltweiter Dank an alle Systemadministratoren

13. Juli 2011

Flexibel, im Hintergrund tätig und mit klarer Struktur – diese Attribute beschreiben die Arbeitsweise eines typischen Systemadministrators. Passend, dass ein beweglicher Gedenktag die Computer-Heiler einmal im Jahr ehrt. Seit 2000 wird immer am letzten Freitag im Juli der System Administratoren Appreciation Day (engl. = Anerkennung) gefeiert. Der eher witzig gedachte Gedenktag wurde vom Systemadministrator Ted Kekatos ins Leben gerufen. Kekatos wurde durch eine Anzeige inspiriert, in der Mitarbeiter ihrem Helfer in der Not mit Blumen- und Obstkörben dankten, weil er neue Drucker installiert hatte. Der Tag soll dazu dienen, dem Systemadministrator einmal im Jahr für seine verlässliche und „unauffällige“ Arbeit zu danken. Der nächste Gedenktag wird am 29. Juli 2011 gefeiert. Wer seinem Sysadmin aus diesem Anlass etwas Gutes tun will: Auf der Seite www.getdigital.de gibt es zahlreiche „Spielzeuge“ die das Herz eines Technik-Freaks höher schlagen lassen.

USV schützt vor Datenverlust bei Strom-Blackout

9. Juli 2011

Eine Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) schützt im Falle eines Stromausfalls vor Datenverlust, da der Akku in dem Gerät es den angeschlossenen Servern und Computern ermöglicht für kurze Zeit weiter zu arbeiten.
Die angeschlossenen Computer erhalten von der USV ein Signal, dass der Strom ausgefallen ist, so dass diese dann ausreichend Zeit haben um ordnungsgemäß heruntergefahren zu werden und vorher die gerade in der Bearbeitung befindlichen Daten zu speichern.

Dies ist ganz besonders wichtig für Server auf denen oft von mehreren Benutzern gleichzeitig auf Datenbanken gearbeitet wird. Ein Stromausfall kann während eines solchen Zeitpunktes kann dann leicht zu einem Datenverlust führen.
Je nach Schweregrad des Datenverlustes können sehr aufwändige Wiederherstellungsschritte notwendig werden. Dies bedeutet sowohl Daten- als auch Zeitverlust.

In Hinblick auf die Warnung des Chefs von RWE Herrn Jürgen Großmann dass das deutsche „Stromnetz am Rande der Kapazität sei und Blackouts möglich wären“ sollte jeder der auf eine störungsfrei funktionierende EDV-Anlage angewiesen ist, sich jetzt im Sommer bevor es mögliche Lieferengpässe im Herbst geben könnte um die Absicherung seiner IT-Anlage kümmern.

Neben dem Risiko des Stromausfalles wegen eines Blackouts, schützt eine Online-USV z.B. auch vor dem Risiko einer Spannungsspitze durch Überspannung wie sie bei einem Blitzeinschlag auftreten kann.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne welche Gerätetypen es gibt und welche Leistungsklasse Sie für Ihren individuellen Anwendungszweck benötigen.

Urteil: Denial of Service-Attacken sind strafbar

15. Juni 2011

Distributed Denial of Service (DDoS) nennt man es, wenn eine einzige Internetpräsenz von vielen Computern weltweit gleichzeitig mit vielen sinnlosen Anfragen zugeschüttet wird. Da der Server der die Internetpräsenz technisch zu Verfügung stellt nicht unterscheiden kann, was eine ‚echte‘ Anfrage und was eine Angriffsanfrage ist, wird das System durch zu viele Anfragen überfordert.
Man kann sich das so vorstellen als ob in einem Raum hunderte Menschen gleichzeitig mit einem Reden wollen. Man weiß dann auch nicht, wem man zuhören soll und kann doch nur einer Person seine Konzentration schenken.
Gerade für kommerzielle Webseiten die über das Internet Geld verdienen ist also ein störungsfreier Betrieb wichtig, ebenso wie für deren Kunden, die die Dienste verwenden möchten.

Entsprechend hat das Landgericht Düsseldorf gegen einen Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verhängt, der sechs Wettanbieter mit solchen DDoS-Angriffen erpresst hatte. Dabei hatte er zunächst allen Anbietern „testweise“ seine Macht gezeigt, nachdem er über russische Anbieter für 65 US$ Kapazitäten für den DDoS-Angriff angemietet hatte.

Das Gericht befand den Mann einer vollendeten und versuchten gewerbsmäßigen Erpressung in Tateinheit mit einer vollendeten gewerbsmäßigen Computersabotage für schuldig. (AZ 3 KLs 1/11 vom 22. März 2011). Das Gericht stellte dabei klar: „Durch die ausgeführten DDos-Attacken hat er Daten übermittelt in der Absicht, den betroffenen Firmen einen Nachteil zuzufügen und dadurch deren Datenverarbeitung – deren Online-Wettportale -, die für die betroffenen Firmen von einigem Wert war, gestört“. (§ 303b Abs. 2 StGB)

Sicherlich ein wegweisendes Urteil für die Bewertung und den Umgang mit solchen Angriffen.

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