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Keine Extra-GEZ-Gebühren – Rechtssicherheit für Selbständige

18. August 2011

Wer als Freiberufler in seiner Wohnung für seine privat genutzten Geräte bereits die GEZ-Gebühr bezahlt, muss nicht extra für einen im Arbeitszimmer verwendeten Büro-PC eine weitere GEZ-Gebühr bezahlen.

Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zeigt dass unsere Justiz funktioniert und dass Büro-Computer eben üblicherweise für den beruflichen Arbeitszweck verwendet werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten forderten dennoch zusätzlich Rundfunkgebühren auch für diese PCs, wogegen die Betroffenen Klage einreichten. Die Betroffenen beriefen sich dabei auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte.

In den bisherigen Instanzen wurde den Betroffenen Recht zugesprochen und die Ansprüche der GEZ, bzw. der Rundfunkanstalten zurückgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht wies am 17. August 2011 die jeweils eingelegten Revisionen der Rundfunkanstalten zurück (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11). Die Gebührenbescheide wurden aufgehoben.

Quelle:
www.bverwg.de

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