Archiv für Oktober, 2008

Neuer Wurm attackiert Windows-Systeme

25. Oktober 2008

Fast alle haben in den letzten Tagen die Aufforderung Ihre Microsoft-Betriebssystemes ein Update zu installieren und unmittelbar danach den Rechner neu zu starten gesehen. Wer das Update bisher ignoriert hat, sollte es nunmehr umgehend installieren, denn seit kurzem soll sich ein Wurm namens ‚Gimmiv.A‘ im Internet auf Angriffstour befinden.
Der Wurm findet seinen Weg über eine RPC-Lücke in das Betriebssystem. Dafür genügt es wenn auf dem attakierten PC die Netzwerk- und Druckerfreigabe aktiviert ist. Die lokale Firewall hilft in diesem Fall nicht. Sofern Sie einen DSL-Router oder eine andere Hardwarefirefall zwischem dem Internet und Ihrer IT-Anlage haben, sollten Sie jedoch keine Probleme bekommen.
Insofern ist nicht mit einer so großen Verbreitung und so extremen Schäden zu rechnen, wie sie damals bei dem Wurm Sasser zu verzeichnen waren.

Dennoch raten wir Ihnen dazu die Windows-Updates stets einzuspielen. Und zwar sowohl für Ihr Betriebssystem als auch für das Office. Ebenso müssen regelmäßig die Browserupdates und deren Plugins installiert werden (Flash, Java, etc.).

Eine wichtige Aufgabe, bei der wir Ihnen gerne helfen oder die wir für Sie übernehmen. Nur durch kontinuierliche Prophylaxe kann das Risiko einen Schädlingsbefall zu erleiden minimiert werden.

Erneut Trojaner in gefälschten Rechnungen

24. Oktober 2008

Seit gestern Abend kursieren wieder bösartige eMails im Internet, die im Anhang die Datei RECHNUNG.ZIP haben. Wer die ZIP-Datei öffnet, findet zwei Dateien in dem Ordern ‚RECHNUNG‘:

rechnung.txt.lnk – die jedoch im Windowsexplorer nur als rechnung.txt angezeigt wird und
zertifikat.ssl

Wer sich jetzt von dem Betreff und der Text der eMail hat einschüchtern lassen oder emotional aufgeregt ist, hat gute Chancen sich den Trojaner einzufangen, denn nur einige Antivirenprogramme erkennen den Trojaner bisher. Unser Test hat ergeben, dass AntiVir diesen derzeit noch nicht erkennt und Dr. Web dies erst seit heute Vormittag kann. Andere Produkte von Herstellen wie ClamAV, Command, Kaspersky und Sophos sollen ihn ebenfalls bereits erkennen.

Wie immer ist bei merkwürdigen und unbekannten Absenderadressen und vorallem .ZIP-Dateien im Anhang höchste Vorsicht geboten. Auffällig sind auch die falschen deutschen Sonderzeichen, die durch ‚ue‘, ‚ae‘, etc ersetzt werden. Ein deutliches Indiz für einen Virus oder Trojaner in der eMail. Am Besten läßt man solche eMails zunächst entweder ein paar Tage liegen, damit die Antivirenhersteller eine Chance haben die bösartige eMail zu erkennen und einen dann zu warnen oder löscht diese eMail gleich.

Die eMail selbst lautet:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Anzahlung Nr.950849253860 ist erfolgt
Es wurden 8070.48 EURO Ihrem Konto zu Last geschrieben.
Die Auflistung der Kosten finden Sie im Anhang in der Datei: Rechnung.

Alle unsere Rechnungen sind mit einem Sicherheitszertifikat versehen – der ist fuer Sie nicht von Bedeutung

TESCHINKASSO Forderungsmanagement GmbH
….

Im Betreff stehen dabei verschiedenste Anganben wie z.B.:
TESCHINKASSO
Auflistung der Kosten
1 Rate
Ratenzahlung
Abbuchung
Amtsgericht
Amtsgericht Koeln
Srayfriends Anmeldung

Update I: Nachdem vor diesen Viren gewarnt wird, gibt es jetzt zusätzlich auch den Mißbrauch von StayFriends mit folgender eMail:

…vielen Dank fur Ihre Anmeldung bei stayfriends.de Sie haben Sich fuer unseren kostenpflichtigen Suchservice entschieden. 295,96- Euro werden Ihrem Konto fur ein Jahresvertrag zu Last gelegt. Wir mailen Ihnen alle Antworten auf Ihre Suchanfrage 2 Mal woechentlich zu, Sie koennen sich auch zu jeder Zeit einloggen und den aktuellen Stand einsehen. Entnehmen Sie Ihre Rechnung und den Zugang zu Ihrem Profil den unten angefuehrten Anhang. Bitte diesen genauestens durchlesen und bei einer Unstimmigkeit uns kontaktieren. Zum Lesen wird kein zusaetzliches Programm benoetigt.Falls die Anmeldung von einer dritten Person ohne Ihre Zustimmung durchgefuehrt wurde, fuehren Sie unverzueglich, den in dem Anhang aufgefuehrten Abmeldevorgang aus.Der Widerspruch ist nach unseren AGB’s innerhalb von 7 Tagen schriftlich zulaessig!
Eine Kopie der Rechnung wird Ihnen in den nachsten Tagen per Post zugestellt.

Update II: Inzwischen gibt es eine dritte Welle die aber genau in die gleiche Kerbe zu schlagen versucht, hier der eMail-Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Usenet GmbH – usenext.de
69,85 EUR

Beate Uhse GmbH  beate-uhse.de
35,59 EUR

bisherige Mahnkosten unserer Mandanten:
68,17 EUR

vorgerichtliche Inkassogebuehren:
52,92 EUR

noch offener Gesamtbetrag inklusive unserer Bearbeitungskosten:
226,64 EUR

bislang ist der von uns angemahnte Betrag nicht ausgeglichen worden!

Als Vertragspartner der SCHUFA Holding AG weisen wir darauf hin, dass wir Daten ueber aussergerichtliche und gerichtliche Einziehungsmassnahmen bei ueberfaelligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, uebermitteln. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstigute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften.
Moechten Sie diese Schritte vermeiden, zahlen Sie bitte bis zum 09.12.2008 Ihren Schuldbetrag unter Angabe Ihres
Aktenzeichens (siehe Anhang) auf die in der Auflistung genannte Bankverbindung.
Die detailierte Auflistung Ihrer Rechnungen, Mahngebuehren und die Zahlungs bzw. Wiederspruchshinweise finden Sie im Anhang.

Diesmal heißt die Datei im Anhang: Anhang.zip in der wiederum der Trojaner steckt und scheinbar wieder in einer leicht anderen Version, denn weder Dr. Web noch Antivir erkennen ihn derzeit bei unseren ersten Tests.

Update III: Kaum haben die Antivirenhersteller die Signaturen angepaßt, so daß die auch die bösartigen eMails der zweiten Welle zuverlässig erkannt werden, ändern die Angreifer Ihre Dateinamen und den Code des Trojaners. Jetzt heißt die Datei Mahnung.zip die den Schadcode enthält. Wir werden sehen, wie lange dieses Katz- und Mausspiel noch andauern wird.
Eine so exzessive und massenweise eMail-Flut dieser Art hat es lange nicht gegeben.

Unser Rat: Lassen Sie sich nicht von solchen eMails einschüchtern oder aufregen! Die Beträge varieren und sind in der Regel mit Absicht sehr hoch angesetzt. Ebenso wird das Thema Erotik genutzt. Beides nur um Sie dazu zu verleiten diese sofort und ohne Nachzudenken zu öffnen und somit die sonst üblichen Bedenken in der Aufregung zu vergessen und jegliche Vorsicht zu mißachten. Genau darauf zielen diese eMail stets ab. Lassen Sie sich bitte nicht reinlegen!

P.S. Wie Spiegel Online berichtet, warnt sogar die Polizei Köln vor diesen eMails, die leider auch schon einige Opfer gefunden hat, wie wir aus unseren Aufträgen am Freitag und am Wochenende wissen.

Hamburg-Mitte: Neuer Mitarbeiter Tobias Ketelsen

Herr Tobias Ketelsen verstärkt als gelernter IT-Systemelektroniker seit Mitte September 2008 kompetent unser Team. Seine mehrjährige Berufspraxis im Kundenumgang, sowie der Entwicklung von Lösungen für unsere Kunden, als auch sein Engagement im Team ist ein Gewinn für alle.

Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit und sehr über die bereits sehr positiven Reaktionen unserer Kunden.

Alle WLAN Verschlüsselungen unsicher!

11. Oktober 2008

Galt bis vor kurzem noch, das WPA und insbesondere WPA2 für WLANs eine ausreichend starke Verschlüsselung sei, so hat Elcomsoft mit seiner Ankündigung diese jetzt 100 mal schneller als bisher dechiffrieren zu können und in nur wenigen Sekunden mit einigen wenigen abgefangenen Datenpaketen knacken zu können das Ende dieser bisherigen Sicherheit eingeleitet.

Allerdings basiert die aktuelle Beschleunigung der Dechiffrierung auf intensiver Nutzung der Rechengeschwindigkeit von modernen NVIDIA GPUs (Grafik-Prozessoren), wobei zudem mehrere Karten parallel genutzt werden müssen um den vollen Effekt zu erzielen. In der Praxis bedeutet dies also, dass der technische und finanzielle Aufwand ist derzeit noch so hoch ist, dass der ‚Nachbar von Nebenan‘ oder der ‚Gelegenheitshacker‘ sicherlich noch nicht den Aufwand betreiben wird, um sich mal kurzerhand beim Nachbarn oder einem kleinen Unternehmen einzuhacken. Bei der Geschwindigkeit mit der Grafikkarten verbessert und die Entwicklung von Rechenkapazitäten weitergeht ist es jedoch wohl höchstens eine Frage von ein bis zwei Jahren bis tatsächlich auch jeder nur halbwegs technisch begabte Mensch in der Lage ist auch die Verschlüsselungsstandards WPA und WPA2 genauso leicht zu knacken, wie es jetzt bereits bei WEP der Fall ist.

Unternehmen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte sollten deshalb unbedingt Ihre Netzwerkinfrastruktur überprüfen lassen und baldmöglichst die Einrichtung von VPNs für die WLAN-Zugänge einführen. Alternativ empfiehlt sich das klassische kabelgebundene Netzwerk, welches sich von den Übertragungsgeschwindigkeiten, der geringen Störungsanfälligkeit und der Sicherheit ohnehin weiterhin empfiehlt. Der derzeit noch notwendige technische Aufwand zur Dechiffrierung dürfte allerdings z.B. einen Wettbewerber der Wirtschaftsspionage betreiben will oder einen Dritten der anderes übles im Schilde führt, wie z.B. frühzeitige Kenntnis einer Strategie bei Anwälten oder Bauplänen eines Maschinenbauers, etc. nicht mehr zu hoch sein. Es besteht also wohl offensichtlich dringender Handlungsbedarf für diese Nutzergruppe.

Privatpersonen sollten Ihren WLAN-Access-Point nur einschalten, wenn sie ihn tatsächlich nutzen und somit die Chance auf einen Angriff verkleinern, da Ihr WLAN dann nur sporadisch gefunden und entsprechend schlechter gehackt oder mißbraucht werden kann.

Keine generelle GEZ-Gebühr für internetfähige PCs

10. Oktober 2008

Nachdem vor wenigen Wochen bereits ein Urteil bekannt wurde, dass keine GEZ-Gebühr für Büro PCs zu zahlen sein solle, hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster (Az: 7K1473/07) entschieden, dass allein der Besitz eines internetfähigen Rechners nicht automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet.

Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so kristalisiert sich auch bei diesem Urteil heraus, dass Internet-PCs wie auch viele andere multifunktionales Geräte zu vielfältigen Zwecken genutzt würden, jedoch aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunksempfanggeräte. Neben dem internetfähigen Computer könnten Verbraucher auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder internetfähigen Kühlschränken Rundfunk-Programme emfpangen. Laut einer Studie von ARD & ZDF machen jedoch nur 3,4% der Internet-Surfer von dieser Möglichkeit gebrauch.

Die Kammer verkenne nicht, dass es schwierig sei, die tatsächliche Nutzung nachzuweisen; solange jedoch der Rundfunkstaatsvertrag an der Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, so die einschränkende Auslegung geboten, denn andernfalls stelle die Gebühr eine ‚unzulässige Besitzabgabe‘ für internetfähige PCs dar.

In Hinblick auf die bisherigen Urteile und die daraus gewachsene Diskussion um die Haushaltsabgabe anstelle der bisherigen GEZ-Gebühr, darf man wohl davon ausgehen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis diese wirklich kommt.

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