Archiv für Dezember, 2008

Einen guten Rutsch und frohes neues Jahr!

31. Dezember 2008

Wir wünschen Ihnen problemlos funktionierende Computer und dass Ihre Hoffnungen und Vorsätze für 2009 in Erfüllung gehen mögen. Kommen Sie unbeschadet ins neue Jahr, bleiben Sie gesund und uns gewogen.

Auch 2009 sind wir in gewohnte Schnelligkeit und Zuverlässigkeit mit unserem kompetenten Team allzeit bereit und für Sie im Einsatz.

Geldstrafe für alte Schnurlostelefone droht

10. Dezember 2008

Die gute Nachricht vorweg: Kaum jemand hat noch die alten analogen Schnurlostelefone im Einsatz. Doch neben zugelassenen Geräten sind auch viele Billig-Importe von diesem Verbot betroffen, sofern diese nach dem Standard CT1+ oder CT2 funken. In Anbetracht des hohen Kostenrisikos sollte jeder, der ein schnurloses Telefon nutzt, prüfen welche Technik das Gerät verwendet.

Um festzustellen, ob Sie ein erlaubtes DECT-Telefon oder ein seit bereits 10 Jahren verbotenes analoges schnurloses Telefon betreiben, gibt es eine praktische Lösung: Entfernen Sie sich immer weiter von Ihrer Basisstation. Sofern bei zunehmender Entfernung lediglich das Rauschen zunimmt aber die Verbindung nicht abreist, dürfte es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein verbotenes altes Schnurlostelefon sein das Sie verwenden. Sofern jedoch Aussetzer auftreten, wie man sie von schlechten Handyverbindungen kennt handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit eher um ein weiterhin zugelassenes DECT-Telefon.

Ebenso kann ein Blick in die Bedienungsanleitung Aufschluß geben oder sie prüfen die üblicherweise auf dem Typenschild angegebene Funkfrequenz. Der auch weiterhin erlaubte DECT-Standard nutzt die Frequenzen zwischen 1880 und 1900 Megahertz.

Die alten analogen Telefone senden in einem Frequenzbereich von 885-887, 864,1-868,1 und 930-932 Megahertz. Diese Frequenzen werden ab 2009 für die Handynetze von E Plus und O2 verwendet. Sofern die Kontrolleure von der Bundesnetzagentur mit den Messwagen einen Nutzer der den Funkverkehr stört finden, können für die Suche dann leicht Kosten zwischen 1.000 und 2.000 € entstehen, die der Verursacher bezahlen muß. Dazu soll zudem noch ein Bußgeld von 1.600 € drohen.
In Hinblick auf die lange Übergangsfrist von zehn Jahren kann wohl niemand auf Milde oder Nachsicht seitens der Behörde hoffen.

Geräte die noch ein Posthorn auf dem Typenschild haben, ein Z und eine Zulassungsnummer die mit U oder V endet oder deren Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W oder A200025X lauten sind ebenfalls veraltet und müssen außer Betrieb genommen werden. Die in Deutschland von der Post verkauften Geräte die dieses Verbot betrifft heißen üblicherweise Sinus 1 bis 5.

Falls Sie sich trotz aller Tipps nicht sicher sind, ob Ihr Gerät von den Verbot betroffen ist fragen Sie sicherheitshalber einen Fachmann.

PC-Feuerwehr erreicht Top-Platzierung im ZDF WISO-Test

9. Dezember 2008

Vor kurzem testete das ZDF, bzw. das Team von WISO in Zusammenarbeit mit dem Magazin PC-Welt stichprobenartig PC-Notdienste an einem Sonntag in München. Der Test wurde in der Sendung vom Montag, den 8. Dezember 2008 ausgestrahlt.

Von zehn angerufenen Notdiensten kamen nur vier tatsächlich, selbstverständlich auch wir.

Das Hauptproblem war ein defekter Internetzugang, was wir innerhalb kürzester Zeit behoben haben

Mit unserer kundenfreundlichen Abrechnung im 15-Minuten-Takt waren wir auch am Sonntag die preiswertesten Dienstleister mit 71 € im Vergleich zu Preisen von 119 €, 139 € oder 143 € der anderen Dienstleister und haben das Kernproblem schnell und kompetent gelöst.

Ein Spitzenplatz auf den wir Stolz sind.

Die E-Mail-Adresse … wird gesperrt

1. Dezember 2008

Haben Sie gerade folgende oder eine ähnliche eMail in Ihrem Postfach gefunden?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Email [email protected] wird wegen Missbrauch innerhalb der naechsten 24 Stunden gesperrt. Es sind 27 Beschwerden wegen Spamversand bei uns eingegangen.
Details und moegliche Schritte zur Entsperrung finden Sie im Anhang.

Falls das der Fall ist, dann lachen Sie einmal über die lustige Behauptung und klicken Sie entspannt auf ‚löschen‘. In dem Anhang der Datei ‚sperrung.zip‚ oder ‚hinweis.zip‘ findet sich wieder einmal ein bösartiges Programm, das Ihren PC infizieren möchte.

Erneut setzen die Versender auf den bekannten und dennoch leider immer noch wirksamen Schock-Effekt. Schon die falschen Umlaute sollten jeden Internetnutzer sofort aufmerksam werden lassen.
Technisch kann übrigens höchstens der tatsächliche eigene Provider einem die eMail-Adresse abschalten. Und der wird Ihnen sicherlich nicht in dieser Form schreiben oder mit einem werkwürdigen Absender. Wenn sowas überhaupt zutrifft, dann wird dieser vorher anrufen, sich eindeutig, freundlich und nachvollziehbar authentifizieren und Ihnen dann höflich mitteilen, dass es ein Problem mit Ihrer Mailbox gibt oder sich per Briefpost melden. Üblicherweise schaltet einem sowieso kein Provider die Mailbox einfach so ab.

Eine dummdreiste Behauptung die auch noch eine ZIP-Datei oder eine andere gepackte Datei im Anhang mitsendet ist ein eindeutiges Indiz für Schadsoftware.

Also – bitte fallen Sie auch auf diesen Trick nicht herein.

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