Archiv für die Kategorie ‘Zuhause’

Keine generelle GEZ-Gebühr für internetfähige PCs

10. Oktober 2008

Nachdem vor wenigen Wochen bereits ein Urteil bekannt wurde, dass keine GEZ-Gebühr für Büro PCs zu zahlen sein solle, hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster (Az: 7K1473/07) entschieden, dass allein der Besitz eines internetfähigen Rechners nicht automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet.

Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so kristalisiert sich auch bei diesem Urteil heraus, dass Internet-PCs wie auch viele andere multifunktionales Geräte zu vielfältigen Zwecken genutzt würden, jedoch aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunksempfanggeräte. Neben dem internetfähigen Computer könnten Verbraucher auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder internetfähigen Kühlschränken Rundfunk-Programme emfpangen. Laut einer Studie von ARD & ZDF machen jedoch nur 3,4% der Internet-Surfer von dieser Möglichkeit gebrauch.

Die Kammer verkenne nicht, dass es schwierig sei, die tatsächliche Nutzung nachzuweisen; solange jedoch der Rundfunkstaatsvertrag an der Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, so die einschränkende Auslegung geboten, denn andernfalls stelle die Gebühr eine ‚unzulässige Besitzabgabe‘ für internetfähige PCs dar.

In Hinblick auf die bisherigen Urteile und die daraus gewachsene Diskussion um die Haushaltsabgabe anstelle der bisherigen GEZ-Gebühr, darf man wohl davon ausgehen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis diese wirklich kommt.

Haben Sie heute schon nach sich selbst gegoogelt?

28. August 2008

Sagen Sie nicht, Sie täten es nicht. 😉

Laut einer EMNID-Studie machen dies 70% der Surfer, um nachzuschauen was ‚das Netz‘ über sie ‚weiß‘. Fast genauso viele – nämlich 63% – suchen im Internet nach anderen Personen. Dies ergab eine Umfrage von 1006 Personen im Auftrag des Internetmagazins Tomorrow.

Den meisten Menschen die nach sich selbst suchen dürfte es wichtig sein, zu prüfen ob Informationen über einen selbst öffentlich im Web sind, die man lieber privat halten möchte. Oft werden z.B. private Details in Sozialen Netzwerken veröffentlich und diese später manchmal mißbraucht, dies kann inbesondere bei Einstellungsgesprächen von Nachteil sein. Ein gesetzlicher Anspruch auf Löschung solcher Informationen besteht nicht, weshalb es schwierig sein kann diese wieder zu löschen.

Wer allerdings die weltweiten Informationsnetze gezielt einsetzt, kann nach Ansicht von Marketingexperten das Internet auch als wirksames Mittel der Selbstvermarktung nutzen.

Zusätzliche Gebühr für GEZ für beruflich genutzte PCs beim Heimarbeitsplatz unzulässig

23. August 2008

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am 16.07.2008 in einer Verwaltungsrechtssache (Az: 4A149/07) entschieden, dass der Bescheid über Rundfunkgebühr für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC rechtswidrig ist. Der NDR kann jedoch noch innerhalb eines Monats Zulassung zur Berufung bei dem zuständigen Oberverwaltungsgericht beantragen.

Der Kläger hatte als Einzelunternehmer der in seiner Wohnung im Arbeitszimmer seinen Betrieb unterhält, seinen dafür genutzen Computer mit dem Hinweis angemeldet, dass dieser nicht gebührenpflichtig sei. Die GEZ schickte dennoch einen Gebührenbescheid zuzüglich Säumniszuschlag, gegen den der Kläger Widerspruch einlegte. Die GEZ wies den Widerspruch zurück, so daß Klage gegen den zuständigen NDR eingereicht wurde.

Der Kläger konnte sich mit seiner Auffassung durchsetzen, dass ein beruflich genutzer PC als Zweitgerät von der Gebühr befreit ist, wenn in der Wohnung weitere regulär angemeldete Empfangsgeräte vorhanden sind.

Nach einer repräsentativen Umfrage des Verbandes Bitkom nutzen ca. 1% der Bundesbürger einen Computer beruflich im Home-Office, das Urteil betrifft also ca. 820.000 Personen.

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