Kinderschutz im Internet: Worauf kommt es an?

Gastartikel von anwalt.org.

Für Schule und Freizeit stellt das Internet häufig eine enorme Bereicherung dar. Allerdings können Kinder und Jugendliche durch das World Wide Web auch Zugang zu Informationen erhalten, die nicht altersgerecht sind. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Eltern und Erziehungsberechtigte Maßnahmen ergreifen, die den Kinderschutz im Internet gewährleisten.

Welche Gefahren lauern im Internet?
Der Kinderschutz im Internet hat grundsätzlich das Ziel, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu nicht altersgerechten Informationen und Seiten zu verwehren. Darunter können insbesondere pornographische und gewaltverherrlichende Inhalte gehören. Aber auch seriöse Quellen wie etwa die Beiträge aus Nachrichtensendungen sind mitunter nicht für Kinderaugen bestimmt. Denn Meldungen, die Naturkatastrophen, Gewaltverbrechen oder terroristischen Anschlägen thematisieren, können Kinder verstören.
Eine Gefahr kann im Internet zudem von der Interaktion mit anderen Nutzern ausgehen. Schließlich fehlt es häufig an der Gewissheit, wer sich auf der anderen Seite des Monitors verbirgt. So können sich Pädophile unter Umständen den Deckmantel der Anonymität nutzen, um mit Minderjährigen in Kontakt zu treten. Daher sollten persönliche Daten nie unbedacht weitergegeben werden. Darüber hinaus sind auch Hasskommentare und Cyber-Mobbing keine Seltenheit. Wie mit solchen Nachrichten souverän umzugehen ist und wie sie diese melden können, müssen Kinder aber erst erlernen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, daher kann gegen Beleidigungen und Drohungen vorgegangen werden. Gleichzeitig können aber auch Kinder durch unbedachte Handlungen im Internet gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. So können Urheberrechtsverletzungen schnell Anbahnungen nach sich ziehen.

Mit Kinderschutzsoftware auf der sicheren Seite?
Um zu verhindern, dass Kinder versehentlich Internetseiten besuchen, die nicht altersgerechte Inhalte bereitstellen, können spezielle Kinderschutzsoftware nutzen. Entsprechende Programme sind häufig bereits im Betriebssystem und dem Browser integriert, können aber auch zusätzlich erworben werden. Solche Kinderschutzfilter können dabei auf zwei verschiedenen Grundprinzipien basieren.
Beim Whitelistprinzip beschränkt sich der Zugriff ausschließlich auf Seiten, die von Medienpädagogen geprüft und als unbedenklich bewertet wurden. Hierbei handelt es sich vor allem um Angebote, die sich speziell an Kinder richten. Aus diesem Grund eignet sich diese Variante vor allem für jüngere Kinder.
Dem entgegen steht das Blacklistprinzip, bei dem jugendgefährdende Internetseiten anhand bestimmter Merkmale blockiert werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eindeutige Schlagwörter handeln. Dieses Prinzip ermöglicht somit den Zugriff auf deutlich mehr Seiten, sodass auch eine umfassendere Recherche für Hausaufgaben sowie Referate möglich ist und daher bei älteren Kindern sinnvoll.

Eltern müssen sich aber nicht zwangsläufig für ein Prinzip entscheiden, denn viele Anbieter sehen auch eine Kombination vor. Bei der Wahl der Kinderschutzsoftware ist spielt es darüber hinaus auch eine wichtige Rolle, dass die Liste regelmäßig aktualisiert werden.
Allerdings kann es auch trotz der besten Software passieren, dass Kinder auf Seiten gelangen, die nicht für ihre Augen bestimmt sind. Daher sollten Eltern immer den Dialog suchen und sich erzählen lassen, was das Kind im Internet gemacht hat. Ziel ist dabei nicht die Überwachung, sondern ein Austausch über Erfahrungen und mögliche Probleme.
Weiterführende Informationen zum Kinderschutz im Internet stellt das kostenlose Ratgeberportal anwalt.org bereit. Dort finden Interessierte zudem Beiträge zu weiteren Aspekten des Kinderschutzes sowie zu den rechtlichen Konsequenzen von Hasskommentaren und Cyber-Mobbing.

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